AGBs 

 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der mediaface GmbH I
Stand 1/2006

 


1. Allgemeines

 

a. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der mediaface GmbH erbracht werden.

 

b. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die mediaface GmbH die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn die mediaface GmbH mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

 

c. Der Kunde der mediaface GmbH übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt die mediaface GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
 

2. Preise und Preisberechnung

 

a. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der mediaface GmbH bzw. die dem Kunden übermittelten Angebotspreise zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Vorbehalt eines möglichen Irrtums. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

 

b. Vom Kunden veranlasste Vorarbeiten wie z.B. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge o.ä. werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

 

c. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer oder besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

d. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die mediaface GmbH vor, die in diesen Verträgen zugrundegelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
 

 

3. Angebote

 

Angebote der mediaface GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der mediaface GmbH zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
 

4. Bearbeitungsgebühr

 

Die mediaface GmbH behält sich vor, dem Kunden eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen, wenn die Ausführung des Auftrages aufgrund seines geringen Umfangs oder besonderen Art mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. Die Höhe dieser eventuell anfallenden Gebühr wird dem Kunden vorher verbindlich mitgeteilt.
 

5. Schriftform der Aufträge

 

Die mediaface GmbH nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Dieser Form stehen E-Mails sowie Internetbestellungen gleich. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.

 
6. Versand und Verpackung

 

a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von der mediaface GmbH veranlassten Rücksendungen.

 

b. Die mediaface GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.

 

c. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der mediaface GmbH und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
 

7. Lieferung und Termine

 

a. Von der mediaface GmbH angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von dem Kunden genannten Fixtermine sind für die mediaface GmbH nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat.

 

b. Der Kunde gilt auch dann als Besteller, wenn dieser die Lieferung an Dritte wünscht und haftet der mediaface GmbH für die vereinbarte Vergütung. Soll nach entsprechender Vereinbarung der Dritte Rechnungsschuldner sein, so haftet der Besteller für die Realisierbarkeit dieser Forderung.

 

c. Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine, die darauf beruht, dass die Korrektur-Rückgabe durch den Auftraggeber nicht unverzüglich erfolgt ist, hat die mediaface GmbH nicht zu vertreten.

 

d. Lieferzeiten beginnen grundsätzlich mit dem Eingang der Druckgenehmigung bzw. Programmiergenehmigung des Auftraggebers, bzw. im Falle ihrer Entbehrlichkeit mit Auftragsbestätigung.

 

e. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen der mediaface GmbH beruhen, hat die mediaface GmbH dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Hinsichtlich möglicher Streiks, Aussperrungen, Fälle höherer Gewalt etc. gilt dies auch für Betriebsstörungen im Betrieb der mediaface GmbH. Diese ist in solchen Fällen berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten um die Dauer dieser Behinderungen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zusteht. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist der Kunde berechtigt, von seinem Auftrag insoweit zurückzutreten, als dieser noch nicht ausgeführt ist. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art erwachsen ihm hieraus gegenüber der mediaface GmbH nicht. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt.

 

f. Im Falle des Verzuges der mediaface GmbH ist ihr für die Erbringung ihrer Leistung zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die das Fixgeschäft betreffende Vorschrift des § 361 BGB bleibt unberührt. Ein im Rahmen der in Ziffer 12. niedergelegten Haftungsbegrenzung von der mediaface GmbH möglicherweise zu ersetzender Verzugsschaden ist der Höhe nach auf den Auftragswert (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt.

 

g. Eine vereinbarte Versendung nimmt die mediaface GmbH für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 

8. Zahlung

 

a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
 
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der mediaface GmbH zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit mindestens 2 % über dem Diskontsatz zu verzinsen.

 

c. An den Materialien, die der mediaface GmbH von dem Kunden zum Zwecke der Auftragsausführung zur Verfügung gestellt werden (Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripte sowie sonstige Rohmaterialien und Gegenstände), steht dem Auftragnehmer bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
 
d. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

 

e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die mediaface GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Tritt der Verzug zu einem Zeitpunkt ein, in dem noch Lieferungen aus anderen laufenden Aufträgen ausstehen, so ist die mediaface GmbH berechtigt, diese Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauszahlungen vorzunehmen.
 

9. Aufrechnung

 

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI.3. nicht nachgekommen ist.

 


10. Eigentumsvorbehalt / Eigentum an Betriebsgegenständen

 

a. Der mediaface GmbH bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§ 947, 948, 950, 951 BGB).

 

b. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die mediaface GmbH zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der mediaface GmbH vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so hat die mediaface GmbH Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurückzuübertragen.
 
c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der mediaface GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der mediaface GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die mediaface GmbH solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
 
d. Die von der mediaface GmbH zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände wie insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Stehsätze und sonstige Druckwerkzeuge bleiben unabhängig davon in ihrem Eigentum, ob diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Eine Auslieferung dieser Gegenstände ist ausgeschlossen. Sie werden von der mediaface GmbH für 12 Monate archiviert. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet sie nach freiem Ermessen über das Schicksal dieser Gegenstände.
 

11. Mängelrügen/Gewährleistung

 

a. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

 

b. Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Eine hiernach verspätete Mängelrüge hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

 

c. Bei berechtigten Beanstandungen ist die mediaface GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche ausschließlich zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der mediaface GmbH oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.

 

d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der mediaface GmbH durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der mediaface GmbH zum Erlöschen.

 

e. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Der Kunde ist infolge dessen auch nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.

 

f. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren und allen Materialien können geringfügige Abweichungen vom Original bzw. Vorgaben des Kunden nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

 

g. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

 

h. Beruhen die Beanstandungen auf einer Mangelhalftigkeit der der mediaface GmbH zum Zwecke der Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Vorlagen, Datenträger, Materialien und Gegenstände, so hat sie hierfür nicht einzustehen. Dabei unterliegen derartige Zulieferungen des Auftraggebers selbst oder eines von ihm eingeschalteten Dritten keiner Prüfungspflicht seitens des der mediaface GmbH.

 

i. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
 

12. Haftung

 

a. Die mediaface GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

 

b. Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzuges oder der Unmöglichkeit gilt die in Ziffer 7.f. getroffene Regelung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche jedweder Art und Rechtsnatur wie z.B. insbesondere immaterielle Schäden und Mangelfolgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

c. Werden der mediaface GmbH im Rahmen von Lohnveredelungsarbeiten oder der Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen Waren oder Materialien übergeben, so haftet sie für die durch die Bearbeitung verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses ebenfalls nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verursachung. Ein möglicher Schadenersatzanspruch ist beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material). Eine gewünschte Versicherung dieser Gegenstände hat der Kunde selbst vorzunehmen.
d. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
 

13. Periodische Arbeiten

 

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können von beiden Seiten mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
 

14. Garantie gewerblicher Schutzrechte
und sonstiger Rechte

 

a. Der Kunde steht dafür ein, dass dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert, im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt die mediaface GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus diesbezüglichen Rechtsverletzungen frei. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern. Auch für die Übereinstimmung der Inhalte mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zeichnet sich allein der Kunde verantwortlich.

 

b. Der Export unserer Ware kann durch Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in den betreffenden Ländern beschränkt sein. Hierauf werden die Kunden ausdrücklich mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass eine Haftung von mediaface GmbH ausgeschlossen ist, wenn der Kunde entsprechenden Ansprüchen von den Inhabern solcher ausländischer Rechte ausgesetzt ist.

 


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der mediaface GmbH.
 

16. Rechtswahl

 

Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
 

17. Sonstige Bestimmungen

 

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der mediaface GmbH II
Abteilung Internet-Services, Stand 1/2006

Die mediaface GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend mediaface genannt) stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service und/oder einen Online-Zugang zum Internet  mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen mediaface-Internet-Service genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGBs sind im Internet unter www.mediaface.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGBs der mediaface an. Er kann die AGBs jederzeit per einfachem Mouseklick auf den am Ende stehenden Button ausdrucken.

1. Leistungsumfang, Entgelte

1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, wie sie dem Kunden übersandt wurde, sowie aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der mediaface.

1.2 Die Nutzung des mediaface-Internet-Service erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Angebot. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.

1.3 mediaface behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse info@domainname.de oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 4 Wochen.
Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen (Informationen unter www.mediaface.de) der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

1.4 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

1.5 Die Zahlung der Entgelte erfolgt per Rechnung oder Lastschrift. Das monatliche Pauschalentgelt laut Angebot wird jeweils im voraus für 3 Monate eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen berechnet.

1.6 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.

1.7 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das zugeteilte Passwort auf Anforderung von mediaface abzuändern. Er stellt mediaface von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

1.8 mediaface beginnt mit den Leistungen des mediaface-Internet-Service unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Rechnung oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.

1.9 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann mediaface das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

1.10 Sollte die Denic e.g. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung 'de', im nachfolgenden kurz Denic genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist mediaface berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

1.11 Gegen Forderungen von mediaface kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

1.12 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
 

2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

2.1 Von mediaface im Rahmen des mediaface-Internet-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module, PHP-module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von mediaface zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internetinhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über mediaface geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch mediaface oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

2.2 mediaface haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 12. mediaface ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der mediaface liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 12 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.

2.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem mediaface-Server sogenannte Log-Files für die letzten Wochen und Monate gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von mediaface nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken bereitzustellen. Die mediaface kann diese Statistiken jedoch auch ohne Nennung von gründen sperren. 
 

3. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
 
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).

3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der mediaface-Internet-Services nicht gestattet. mediaface ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist mediaface berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

3.3 mediaface behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebs-verhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module. mediaface behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.

3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. 
 

4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen

4.1 mediaface erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain . Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die Denic oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass mediaface hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
4.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche 'de'- Domain. der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von mediaface unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der mediaface ausgeschlossen.

4.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird mediaface eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird mediaface weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.

4.4 mediaface betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der Denic (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind mediaface und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

4.5 mediaface führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also 'Admin-C ') der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. mediaface oder einer ihrer Vertreter wird, wie üblich, als 'Tech-C' eingetragen. Die Eintragungen 'Admin-C' und 'Tech-C' sind notwendige Angaben bei der Denic. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse  und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der Denic sowie in der Ripe-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten 'Whois '-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

4.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es mediaface freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der Sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird mediaface hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.

4.7 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei mediaface betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. mediaface wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. mediaface kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber mediaface hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen mediaface und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.

4.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

4.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.
 

5. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen mediaface-Internet-Service produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch mediaface findet nicht statt.

5.2 mediaface überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute policy" des Internic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

5.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält mediaface sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

5.4 Sollte mediaface aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber mediaface leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die mediaface zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält mediaface bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.


6. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
 
6.1 Soweit Daten an mediaface - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Server von mediaface wird regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von mediaface übertragen.
 
6.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen der mediaface-Internet-Services werden online festgelegt (www.mediaface.de). Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von mediaface. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von mediaface bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
 
6.3 Auf Wunsch führt mediaface eine kostenpflichtige Anmeldung der Internet-präsenz bei einer von mediaface festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt mediaface nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine . Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
 

7. Empfang und Versand von E-Mails

7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mediaface und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im mediaface-Internet-Service E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

7.2 Sollte mediaface bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die mediaface vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ('postings') von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte mediaface aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber mediaface leistungspflichtig.

7.3 mediaface ist berechtigt, auf bereitgestellten Pop3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
 

8. Vertragsbeginn und -ende

8.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum mediaface-Internet-Service entsteht zwischen dem Kunden und mediaface das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.

8.2 Der Kunde und mediaface können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

8.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.

8.4 mediaface kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

8.5 Für mediaface Internet-Services, in denen gemäß Spezifikation der gesamt Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist grundsätzlich ohne Limitierung in den Entgelten enthalten. Sollte die Höhe des Transfers jedoch Dimensionen annehmen, welche ein Sicherheitsrisiko für den Server sowie für Andere sich auf dem Server befindlichen Domains darstellt, behält sich mediaface vor, den Transfer zu limitieren.

8.6 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist mediaface berechtigt, den Zugang zum mediaface-Internet-Service sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. mediaface kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.

 
9. Verfügbarkeit, Wartung

9.1 In der Regel stehen die mediaface-Internet-Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. mediaface garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99% per annum. mediaface übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der mediaface für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

 
10. Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen

10.1 Die Einrichtung eigener Sub-Domains ('www.subdomain.wunschname.de') ist mit den mediaface-Internet-Services möglich, wird jedoch gesondert in Rechnung gestellt.

10.2 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse , einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dezidiert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr).

 
11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von mediaface.

 
12. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

12.1 mediaface haftet nur für Schäden, die von mediaface, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Die Benutzung der mediaface-Internet-Services erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 12.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software  (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über den mediaface-Internet-Service laden bzw. aktivieren lassen.

12.3 mediaface haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von mediaface oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 12.1 besteht.


13. Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen

13.1 mediaface ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Services und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.

13.2 Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von mediaface. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Geschäftsbedingungen hinzuweisen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt mediaface alle Schäden und stellt mediaface von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

13.3 In allen Fällen, in denen der Kunde von mediaface die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. mediaface kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt mediaface auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet, mediaface von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen mediaface erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen mediaface Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen mediaface gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z.B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).

13.4 mediaface Internet-Services beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von mediaface.

 
14. Datenschutz

14.1 mediaface bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Dienste einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

14.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an mediaface zu Abrechnungszwecken übermittelt und bei mediaface gespeichert.

14.3. Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme des Services (Teledienstes) anfallenden zu dessen Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen der mediaface. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieser Regelung zuzustimmen. Der Kunde kann den Dienst auch in Anspruch nehmen, wenn er dieser Regelung nicht zustimmt.

14.4. mediaface ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Teledienstes zu nutzen und zu verarbeiten. Bestandsdaten sind solche Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung des Teledienstes erforderlich sind. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieser Regelung zuzustimmen. Der Kunde kann den Dienst auch in Anspruch nehmen, wenn er dieser Regelung nicht zustimmt.

 
15. Sonstiges

15.1 mediaface ist berechtigt, Dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. mediaface ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

15.2 Die in den AGBs erwähnten Mitteilungen der mediaface an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt mediaface grundsätzlich an die E-Mail-Adresse info@domainname.de zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

15.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse im mediaface-Internet-Service (info@domainname.de) oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

15.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

15.5 mediaface steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

15.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der mediaface oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

15.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.8 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGBs unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.  


mediaface GmbH, 01/2006

 

 

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HTTP (HyperText Transfer Protocol)

Protokoll zur Übertragung von Daten über ein Netzwerk. Es wird hauptsächlich eingesetzt, um Webseiten und andere Daten aus dem World Wide Web (WWW) in einen Webbrowser zu laden.
HTML (Hypertext Markup Language)

Dokumentenformat zur Auszeichnung von Hypertext im World Wide Web und wurde 1989 von Tim Berners-Lee am CERN in Genf festgelegt.
Sie basiert auf der Metasprache SGML, die zur Definition von Auszeichnungssprachen verwendet wird. HTML ist also eine Auszeichnungssprache zur Beschreibung von Informationen in Hypertexten.
HTML wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) weiterentwickelt, ist aber mittlerweile zugunsten von XHTML aufgegeben worden.
JavaScript (JavaScript)

Objektbasierte Skriptsprache, die von der Firma Netscape entwickelt wurde, um statische HTML-Seiten dynamisch zu gestalten. Im Gegensatz zu serverseitigen Skriptsprachen wie zum Beispiel Perl oder PHP wird J. auf dem Client ausgeführt.

Mittels einer Schnittstelle zum Document Object Model (DOM) können Elemente der Webseite manipuliert werden, nachdem diese zum Client übertragen wurden.
PHP
Skriptsprache mit einer an C bzw. Perl angelehnten Syntax, die hauptsächlich zur Erstellung dynamischer Webseiten oder ganzer Webanwendungen verwendet wird. Es handelt sich um Open-Source-Software, zeichnet sich besonders durch die leichte Erlernbarkeit, die breite Datenbankunterstützung und Internet-Protokolleinbindung sowie die Verfügbarkeit zahlreicher, zusätzlicher Funktionsbibliotheken aus.
Z.B. sind vorhandene Bibliotheken nutzbar, um Bilder und Grafiken zur Einbindung in Webseiten dynamisch zu generieren.
Urheberrecht
Das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht wird angewendet auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme und Rundfunksendungen und - Internetpräsenzen.
Internet (Web)

Weltweites Netzwerk voneinander unabhängiger Netzwerke. Es dient der Kommunikation und dem Austausch von Informationen. Jeder Rechner eines Netzwerkes kann dabei prinzipiell mit jedem anderen Rechner kommunizieren. Die Kommunikation der einzelnen Rechner erfolgt über definierte Protokolle zum Datenaustausch.
IP (Internet Protocol)

Ein in Computernetzen weit verbreitetes Netzwerkprotokoll. Es ist eine (bzw. die) Implementierung der Internet-Schicht des TCP/IP-Modells bzw. der Vermittlungs-Schicht des OSI-Modells.

IP bildet die erste vom Übertragungsmedium unabhängige Schicht der Internet-Protokoll-Familie. Das bedeutet, dass mittels IP-Adresse und Subnetzmaske (subnet mask) Computer innerhalb eines Netzwerkes in logische Einheiten, so genannte Subnetze, gruppiert werden können. Auf dieser Basis ist es möglich, Computer in größeren Netzwerken zu adressieren und Verbindungen zu ihnen aufzubauen, da logische Adressierung die Grundlage für Routing (Wegewahl und Weiterleitung von Netzwerk-Paketen) ist. Das Internet Protocol stellt die Grundlage des Internets dar.

Java
Objektorientierte Programmiersprache und als solche ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Sun Microsystems. Sie ist eine Komponente der Java-Technologie.

Javaprogramme werden in plattformunabhängigen Bytecode übersetzt (compiliert). Dieser wird in einer speziellen Umgebung, der Java-Laufzeitumgebung oder Java-Plattform, ausgeführt, deren wichtigster Bestandteil die Java Virtual Machine ist. Um ein existierendes Javaprogramm auf einer weiteren Plattform laufen zu lassen ist es also nur notwendig, dass dort eine Java-Laufzeitumgebung vorhanden ist. Dieses Ideal wird von Sun "write once - run everywhere" genannt. Anders als bei Sprachen wie C/C++ wird die Portierung also nicht von den Programmierern eines Programms, sondern von denen der Java-Laufzeitumgebung übernommen.
Tiger (Mac OS X 10.4)

Die Version 10.4 des Macintosh Betriebssystems erschien am 29. April 2005. Die neuen Eigenschaften sind u.a. eine Unterstützung von 64-Bit-Programmen (auf G5-Rechnern), eine verbesserte SMB-Unterstützung sowie eine neue Programmierschnittstelle mit Namen Core Image (bzw. für Videobearbeitung Core Video) zur Auslagerung grafischer Berechnungen an die GPU der Grafikkarte. Was Microsoft angekündigt hat und Google bereits für Windows anbietet, hat Apple nun auf Dateisystemebene eingeführt, die sogenannte systemweite Metadatensuche Spotlight. Sie durchsucht den Computer nach Dateien aufgrund von Metadaten. Eine neue Ergänzung zu Exposé in Tiger ist Dashboard.
Suchmaschine
Programm zur Recherche von Dokumenten, die in einem Computer oder einem Computernetzwerk wie z. B. dem World Wide Web gespeichert sind. Nach Eingabe eines Suchbegriffs liefert eine S. eine Liste von Verweisen auf möglicherweise relevante Dokumente, meist dargestellt mit Titel und einem kurzen Auszug des jeweiligen Dokuments. Dabei können verschiedene Suchverfahren Anwendung finden.

In der Regel erfolgt die Datenbeschaffung automatisch, im WWW durch Webcrawler, auf einem einzelnen Computer durch regelmäßiges Einlesen aller Dateien in vom Benutzer spezifizierten Verzeichnissen im lokalen Dateisystem.

Die wichtigsten Suchmaschinen (Marktanteil) auf dem deutschen Markt sind
- Google (82 %)
- Yahoo! (4,9 %)
- MSN (3,7 %)
- AOL (2,6 %)
- T-Online (1,5 %)
Apple (Apple Computer, Inc.)

Computerfirma mit Sitz in Cupertino, Kalifornien (USA), die sowohl Computer und Unterhaltungselektronik als auch Betriebssysteme und Anwendungssoftware herstellt. Der Siegeszug des PC in den 1970er Jahren, die Einführung der grafischen Benutzeroberfläche und der Maus in den 1980er Jahren geht auf das Unternehmen zurück.

Aktuell hat A. mit seinem Betriebssystem einen Marktanteil von 4,5 %.
ERP (Enterprise-Resource-Planning)

Die unternehmerische Aufgabe, die in einem Unternehmen vorhandenen Ressourcen (wie z.B. Kapital, Betriebsmittel, Personal, ...) möglichst effizient für den betrieblichen Ablauf einzuplanen. Der ERP-Prozess wird in Unternehmen heute häufig durch mehr oder minder komplexe ERP-Systeme, d.h. Software unterstützt.
Datenbank (Datenbanksystem, DBS)

System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen sicher zu speichern und für Abfragen durch Benutzer oder Anwendungssoftware bereitzustellen. Das System besteht dabei aus zwei Teilen, der Verwaltungssoftware, dem Datenbankmanagementsystem (DBMS, relational RDBMS) und dem eigentlichen Datenspeicher, der Datenbank.
RAL (Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen)

Normung für verschiedene Farben, wie sie im Maschinenbau oder in der Bautechnik verwendet werden; das Akronym stand ursprünglich für Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen. Heute hat das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. unter anderem die Aufgabe, diese Tradition fortzusetzen und neuere Entwicklungen auf dem Gebiet der Farb-Normung umzusetzen.
Adresse
die Daten verschiedener Zielangaben, z.B. Adresse einer E-Mail, eine Speicheradresse als Ziel eines Speicherzugriffs oder eines Arrays in der DV, oder eine IP-Adresse für den Zugriff auf einen Host in einem IP-Netzwerk
Domain (Domäne)

Zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen DNS-Namensraumes. Eine Domain umfasst ausgehend von ihrem Domainnamen immer die gesamte untergeordnete Baumstruktur (im Unterschied zur Zone). Der Name einer Domain ist gleichzeitig auch ihr FQDN (Fully Qualified Domain Name).
DENIC (Deutsches Network Information Center eG)

Zentrale Registrierungsstelle (Registry) für Domains unterhalb der Top Level Domain .de.
Die Top Level Domain .de ist mit 9,3 Millionen Domains (davon 260.000 IDN-Domains) nach .com (44,7 Millionen) die zweitgrößte der Welt (Stand: Ende 2005). Ende 2004 hatte die DENIC 84 Mitarbeiter und 217 Mitglieder.
Die Mitglieder der DENIC eG sind traditionell Internetdienstanbieter, aber auch weniger spezialisierte IT-Firmen kamen in den letzten Jahren dazu. Nameserver für .de befinden sich in Amsterdam, Berlin, Elmsford, Frankfurt, London, Santa Clara, Stockholm, Stuttgart, Tokio und Wien.
Whois
Protokoll, mit dem von einem verteilten Datenbanksystem Informationen zu Internet-Domains und IP-Adressen und deren Eigentümern abgefragt werden können.

Whois Anfragen werden seit ihren Anfängen vor allem über die Kommandozeile durchgeführt. Da entsprechende Client Software nicht für alle gängigen Beitriebssysteme verfügbar war, setzten sich früh web-basierende Frontends durch. Trotz späterer entsprechender Versionen erfreuen sich Web Whois Anbieter immer noch großer Beliebtheit, nicht zuletzt aus Gründen der Aktualität bei Domain Lookups.
IP-Adresse
Die IP(Internet Protocol)-Adressierung definiert logische Netzwerkadressen für die TCP/IP Protokollfamilie. Ein Host (z. B. Computer, Router, Drucker, IP-Telefon) besitzt zu einem Zeitpunkt dabei mindestens eine IP-Adresse, die in seinem Subnetz eindeutig ist. Damit ermöglichen IP-Adressen den Geräten im Netzwerk miteinander zu kommunizieren.

Am einfachsten kann man diese IP-Adresse mit einer Telefonnummer vergleichen. Ein Telefonanschluss kann eindeutig über eine Telefonnummer angewählt werden, ein Host ist unter seiner eindeutigen IP-Adresse erreichbar.
Bot
Computerprogramm, das weitgehend autonom solchen Aufgaben nachgeht, mit denen eine menschlich-interaktiv gesteuerte Software zeit- oder mengenmäßig überfordert wäre.
POP (Post Office Protocol Version 3)

Übertragungsprotokoll, über das ein Client E-Mails von einem E-Mail-Server abholen kann. Es wird im RFC 1939 beschrieben. POP3 ist ein ASCII-Protokoll, wobei die Steuerung der Datenübertragung durch Kommandos geschieht, die standardmäßig an den Port 110 geschickt werden.

Eine ständige Verbindung zum Mailserver ist bei POP3 nicht notwendig. Die Verbindung wird bei Bedarf vom Client zum Server erzeugt und danach wieder beendet.

POP3 ist in der Funktionalität sehr beschränkt und erlaubt nur das Abholen und Löschen von E-Mails am E-Mail-Server. Für weitere Funktionalitäten wie hierarchische Mailboxen direkt am Mailserver, Zugriff auf mehrere Mailboxen während einer Sitzung, Vorselektion der E-Mails, usw. müssen Protokolle wie IMAP verwendet werden.
Graph
In der Graphentheorie ein Gebilde aus Knoten (auch Ecken oder Punkte), die durch Kanten verbunden sein können. Obwohl Graphen vielfach durch eine Zeichnung dargestellt werden, sind sie „nur“ mathematische Strukturen.
Dies bedeutet vor allem, dass verschiedene Bilder denselben Graphen darstellen können.
Opera
Für Windows, Mac OS, Unix-Derivate, OS/2 und BeOS kostenlos erhältliches Programm des norwegischen Unternehmens Opera Software ASA, das Webbrowser, E-Mail-Programm und weitere Werkzeuge vereint. Ebenso ist das Programm für mobile Geräte wie Handhelds und PDAs verfügbar, jedoch nicht kostenlos.
Software (Definition)

alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers, vor allem Computerprogramme und die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.

Software wird häufig in Gegensatz zu Hardware benutzt, die den physischen Träger bezeichnet, auf dem Software existiert und funktioniert und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann.

In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird "Software" oft auch ausschließlich für "aktive" Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht, "passive" Daten fallen dabei weg.
EDI (Electronic Data Interchange)

Sammelbegriff aller elektronischen Verfahren zum asynchronen und vollautomatischen Versand von strukturierten Nachrichten zwischen Anwendungssystemen unterschiedlicher Institutionen.
\.NET (DOT NET)

Implementierung des Common-Language-Infrastructure-Standards für Windows durch den Softwarehersteller Microsoft, entsteht neben einer virtuellen Laufzeitumgebung aus einem Framework von Klassenbibliotheken (API) und aus angeschlossenen Diensten, die gemeinsam eine Basis für Eigenentwicklungen bieten.

Anwendungsprogramme für .NET liegen nicht in Maschinencode, sondern in einem Zwischencode vor und benötigen die .NET-Laufzeitumgebung, ähnlich wie etwa Java-Programme eine Java Runtime Environment benötigen.
API (Application Programming Interface)

Programmierschnittstelle, die von einem Softwaresystem anderen Programmen zur Anbindung an das System zur Verfügung gestellt wird. Im Gegensatz zu einer Binärschnittstelle (ABI) definiert eine API nur die Verwendung der Schnittstellen auf Quelltextebene.
WAI (Web Accessibility Initiative)

Initiative innerhalb des W3C, beschäftigt sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet und seinen Inhalten.
WAN (Wide Area Network)

Computernetz, das sich im Gegensatz zu LANs oder MANs über einen sehr großen geografischen Bereich erstreckt. Die Anzahl der angeschlossenen Rechner ist auf keine bestimmte Zahl begrenzt. WANs erstrecken sich über Länder oder sogar Kontinente. WANs werden benutzt, um verschiedene LANs, aber auch einzelne Computer miteinander zu verbinden. Einige WANs gehören bestimmten Organisationen und werden ausschließlich von ihnen genutzt. Andere WANs werden durch Provider errichtet oder erweitert, um einen Zugang zum Internet anbieten zu können.
GIF (Graphics Interchange Format)

Grafikformat mit guter verlustfreier Komprimierung für Bilder mit geringer Farbtiefe (bis zu 256 verschiedene Farben pro Einzelbild). Inzwischen gibt es ein neues Format namens Portable Network Graphics (PNG), welches, abgesehen von Animationen, GIF in allen Bereichen überlegen ist. GIF kann damit außer bei Animationen als technisch überholt angesehen werden.
Admin-C (AdminC)

Der Admin-C (administrative contact) ist der administrative Ansprechpartner einer Domain und ist auch als Administrator (neben dem Inhaber) in der Whois-Datenbank der meisten Domainregistrierungsstellen mit seiner Adresse eingetragen.
ELV (Elektronisches Leistungsverzeichnis)

In der Laboratoriumsmedizin ein Verzeichnis aller möglichen leistbaren Analysen, verknüpft mit zugrunde liegenden Indikationen, Probenentnahmen, Profilierungen, der Präanalytik, dem Material und eventuellen Funktionstests.
RSA
Asymmetrisches Kryptosystem, das sowohl zur Verschlüsselung als auch zur digitalen Signatur verwendet werden kann. Es verwendet ein Schlüsselpaar bestehend aus einem privaten Schlüssel, der zum Entschlüsseln oder Signieren von Daten verwendet wird, und einem öffentlichen Schlüssel, mit dem man verschlüsselt oder Signaturen prüft. Der private Schlüssel wird geheim gehalten und kann nicht oder nur mit extrem hohen Aufwand aus dem öffentlichen Schlüssel berechnet werden. RSA ist nach seinen Erfindern Ronald L. Rivest, Adi Shamir und Leonard Adleman benannt.
PoS (Point of sale, point of purchase)

im Marketing aus Sicht des Konsumenten die Einkaufsstelle, aus Sicht des Anbieters die Verkaufsstelle.

Mit der Präsentation der Ware an einem für Konsumenten prominenten Ort, können beim Käufer Emotionen ausgelöst und Bedürfnisse geweckt werden. Vielfach werden mit den PoS (Verkäufersicht) oder eben den PoP (Käufersicht) Spontankäufe gerade auch in der letzten Minute vor dem Zahlen an der Kasse animiert.
Da der Kunde selber entscheidet, ob er ein Produkt kaufen will oder nicht, ist eine gefällige, ansprechende Zurschaustellung der Ware besonders wichtig.
Die Verkaufspunkte können zusätzlich mit Displays, Regal-Stopper, Fensterkleber, Demo- und Degustationsständen, Aktionstafeln, Pfeilen, Rotair (bewegliche Plakate die an einer Schnur von der Decke hängen und sich um die eigene Achse drehen), Körben, Türmen, Bodenkleber usw. ausgerüstet und unterstützt.
LIS (LIMS, Laborinformations(Management)System)

Softwaraesysteme befassen sich mit der Datenverarbeitung im chemischen, physikalischen, biologischen, medizinischen Labor. Prinzipiell kann man jedes Labor hier einordnen, aber in nicht allen genannten Branchen spricht man zwingend von LIS.

Die Aufgaben von LIMS leiten sich im Wesentlichen aus der Chemometrik her. Es werden unterschiedliche Prinzipien gemäß der zu begleitenden Prozesskette umgesetzt. In der Regel werden zwei Systemstränge umgesetzt: