Protokoll zur Übertragung von Daten über ein Netzwerk. Es wird hauptsächlich eingesetzt, um Webseiten und andere Daten aus dem World Wide Web (WWW) in einen Webbrowser zu laden.
HTML (Hypertext Markup Language)
Dokumentenformat zur Auszeichnung von Hypertext im World Wide Web und wurde 1989 von Tim Berners-Lee am CERN in Genf festgelegt.
Sie basiert auf der Metasprache SGML, die zur Definition von Auszeichnungssprachen verwendet wird. HTML ist also eine Auszeichnungssprache zur Beschreibung von Informationen in Hypertexten.
HTML wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) weiterentwickelt, ist aber mittlerweile zugunsten von XHTML aufgegeben worden.
Urheberrecht Das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Das Urheberrecht wird angewendet auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme und Rundfunksendungen und - Internetpräsenzen.
IP (Internet Protocol)
Ein in Computernetzen weit verbreitetes Netzwerkprotokoll. Es ist eine (bzw. die) Implementierung der Internet-Schicht des TCP/IP-Modells bzw. der Vermittlungs-Schicht des OSI-Modells.
IP bildet die erste vom Übertragungsmedium unabhängige Schicht der Internet-Protokoll-Familie. Das bedeutet, dass mittels IP-Adresse und Subnetzmaske (subnet mask) Computer innerhalb eines Netzwerkes in logische Einheiten, so genannte Subnetze, gruppiert werden können. Auf dieser Basis ist es möglich, Computer in größeren Netzwerken zu adressieren und Verbindungen zu ihnen aufzubauen, da logische Adressierung die Grundlage für Routing (Wegewahl und Weiterleitung von Netzwerk-Paketen) ist. Das Internet Protocol stellt die Grundlage des Internets dar.
Tiger (Mac OS X 10.4)
Die Version 10.4 des Macintosh Betriebssystems erschien am 29. April 2005. Die neuen Eigenschaften sind u.a. eine Unterstützung von 64-Bit-Programmen (auf G5-Rechnern), eine verbesserte SMB-Unterstützung sowie eine neue Programmierschnittstelle mit Namen Core Image (bzw. für Videobearbeitung Core Video) zur Auslagerung grafischer Berechnungen an die GPU der Grafikkarte. Was Microsoft angekündigt hat und Google bereits für Windows anbietet, hat Apple nun auf Dateisystemebene eingeführt, die sogenannte systemweite Metadatensuche Spotlight. Sie durchsucht den Computer nach Dateien aufgrund von Metadaten. Eine neue Ergänzung zu Exposé in Tiger ist Dashboard.
Browser Computerprogramm zur Betrachtung von Webseiten, ermöglicht Navigation durch das World Wide Web.
ERP (Enterprise-Resource-Planning)
Die unternehmerische Aufgabe, die in einem Unternehmen vorhandenen Ressourcen (wie z.B. Kapital, Betriebsmittel, Personal, ...) möglichst effizient für den betrieblichen Ablauf einzuplanen. Der ERP-Prozess wird in Unternehmen heute häufig durch mehr oder minder komplexe ERP-Systeme, d.h. Software unterstützt.
Datenbank (Datenbanksystem, DBS)
System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen sicher zu speichern und für Abfragen durch Benutzer oder Anwendungssoftware bereitzustellen. Das System besteht dabei aus zwei Teilen, der Verwaltungssoftware, dem Datenbankmanagementsystem (DBMS, relational RDBMS) und dem eigentlichen Datenspeicher, der Datenbank.
Bot Computerprogramm, das weitgehend autonom solchen Aufgaben nachgeht, mit denen eine menschlich-interaktiv gesteuerte Software zeit- oder mengenmäßig überfordert wäre.
Geistiges Eigentum (intellectual property, propriété littéraire et artistique)
Zusammenfassende Bezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie Immaterialgüterrecht. Es begründet unter gewissen Voraussetzungen ein Exklusivrecht an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen …). Dabei wird meist jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer ein Verbot bezüglich Verwendung, Nachahmung oder unerlaubter Kopie (Nutzung) der Immaterialgüter auferlegt. Die entsprechenden Rechtsgattungen entstanden größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert.
Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte, die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, werden in der Regel lizenziert, manchmal auch auf andere Weise weitergegeben, was den Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.
Bit Sowohl der Gebrauch als auch die Schreibweise (Bit oder bit) sind dabei uneinheitlich und variieren in der Literatur; einige häufig, aber nicht immer verwendete Konventionen finden sich im Abschnitt Schreibweise. Es handelt sich um eine Wortkreuzung aus binary digit, englisch für Binärziffer.
GNU (GNU)
Im Rahmen des GNU-Projekts in Entwicklung befindliches, vollständig freies Betriebssystem. Es wird mit dem Ziel entwickelt, eine vollständig freie Alternative für Unix zu bieten, und steht unter der GNU General Public License (GPL). Es besteht aus dem Mach Microkernel, den dazugehörenden Services, die mit dem Namen Hurd bezeichnet werden, und der weiteren Software des GNU-Projekts
PDA (Personal Digital Assistant)
Kleiner tragbarer Computer, der meist mit einem schnell startenden Betriebssystem ausgestattet ist und neben vielen anderen Programmen hauptsächlich für die persönliche Kalender-, Adress- und Aufgabenverwaltung benutzt wird.
Software (Definition)
alle nichtphysischen Funktionsbestandteile eines Computers, vor allem Computerprogramme und die zur Verwendung mit Computerprogrammen bestimmten Daten.
Software wird häufig in Gegensatz zu Hardware benutzt, die den physischen Träger bezeichnet, auf dem Software existiert und funktioniert und allein mit Hilfe dessen sie ihre Funktion erfüllen kann.
In diesem Sinne wurde der Begriff erstmalig 1958 von John W. Tukey benutzt. Umgangssprachlich wird "Software" oft auch ausschließlich für "aktive" Daten, also ausführbare Computerprogramme gebraucht, "passive" Daten fallen dabei weg.
EDI (Electronic Data Interchange)
Sammelbegriff aller elektronischen Verfahren zum asynchronen und vollautomatischen Versand von strukturierten Nachrichten zwischen Anwendungssystemen unterschiedlicher Institutionen.
\.NET (DOT NET)
Implementierung des Common-Language-Infrastructure-Standards für Windows durch den Softwarehersteller Microsoft, entsteht neben einer virtuellen Laufzeitumgebung aus einem Framework von Klassenbibliotheken (API) und aus angeschlossenen Diensten, die gemeinsam eine Basis für Eigenentwicklungen bieten.
Anwendungsprogramme für .NET liegen nicht in Maschinencode, sondern in einem Zwischencode vor und benötigen die .NET-Laufzeitumgebung, ähnlich wie etwa Java-Programme eine Java Runtime Environment benötigen.
WAI (Web Accessibility Initiative)
Initiative innerhalb des W3C, beschäftigt sich mit dem barrierefreien Zugang zum Internet und seinen Inhalten.
RSA Asymmetrisches Kryptosystem, das sowohl zur Verschlüsselung als auch zur digitalen Signatur verwendet werden kann. Es verwendet ein Schlüsselpaar bestehend aus einem privaten Schlüssel, der zum Entschlüsseln oder Signieren von Daten verwendet wird, und einem öffentlichen Schlüssel, mit dem man verschlüsselt oder Signaturen prüft. Der private Schlüssel wird geheim gehalten und kann nicht oder nur mit extrem hohen Aufwand aus dem öffentlichen Schlüssel berechnet werden. RSA ist nach seinen Erfindern Ronald L. Rivest, Adi Shamir und Leonard Adleman benannt.
LIS (LIMS, Laborinformations(Management)System)
Softwaraesysteme befassen sich mit der Datenverarbeitung im chemischen, physikalischen, biologischen, medizinischen Labor. Prinzipiell kann man jedes Labor hier einordnen, aber in nicht allen genannten Branchen spricht man zwingend von LIS.
Die Aufgaben von LIMS leiten sich im Wesentlichen aus der Chemometrik her. Es werden unterschiedliche Prinzipien gemäß der zu begleitenden Prozesskette umgesetzt. In der Regel werden zwei Systemstränge umgesetzt:
SEM (Search Engine Marketing, Suchmaschinenmarketing)
Maßnahmen zur Gewinnung von Besuchern für eine Webpräsenz über Websuchmaschinenk, gliedert sich in die Teildisziplinen Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO) und Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising, SEA bzw. auch Keyword Advertising oder Paid Inclusion genannt).
Ziel des Suchmaschinenmarketings ist die Verbesserung der Sichtbarkeit innerhalb der Ergebnislisten der Suchmaschinen. Dazu gehören vor allem diejenigen Optimierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass eine Webseite auf einem der vordersten Plätze bei den Suchmaschinenergebnissen erscheint. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Keyword-Advertising, das heißt, für bestimmte Suchbegriffe eine Position auf der ersten Seite der Suchmaschinenergebnisse zu kaufen. Bei den großen allgemeinen Suchmaschinen Google, Yahoo und MSN Live werden die bezahlten Suchtreffer in einem Werbeblock zusammengefasst und so von den unbezahlten Ergebnissen abgehoben.
Neben der direkten Bewerbung von Produkten gewinnt das Suchmaschinenmarketing auch in der Öffentlichkeitsarbeit und im Branding zunehmend an Bedeutung.
EN (Europäischen Normen )
Regeln, die von einem der drei europäischen Komitees für Standardisierung Europäisches Komitee für Normung (CEN), Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) oder Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ratifiziert worden sind. Alle EN-Normen sind durch einen öffentlichen Normungsprozess entstanden.
DIN (DIN-Norm, Deutsche Industrie Norm)
unter Leitung eines Arbeitsausschusses im Deutschen Institut für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird.
Auf internationaler Ebene erarbeitete Standards sind zum Beispiel ISO-Normen.
Prüfen Sie die folgenden Bedingungen bitte sorgfältig, bevor Sie die nachfolgend beschriebene Software bestellen und nutzen. Mit der Bestellung der Lizenz, spätestens jedoch mit Beginn der Installation der Software auf dem Server, erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Der Kaufpreis kann bei begonnener oder fertiggestellter Anpassung der Software an ihre Bedürfnisse nur zum Teil je nach Leistungsumfang erstattet werden.
Gegenstand des Vertrages ist die auf einem Server für den Kunden installierte Software (nachfolgend "Software"). Die mediaface GmbH macht darauf aufmerksam, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, individuelle Web-software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen, Betriebssystemen und Kombinationen fehlerfrei und identisch arbeitet. Gegenstand des Lizenzvertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung unter von der mediaface GmbH empfohlenen Betriebssystemen, Browsern und Einstellungen fehlerfrei arbeitet.
II. Umfang
1. Alle Rechte an dieser Software liegen bei der mediaface GmbH, Hamburg.
2. Mit der Bestellung dieser Softwarelizenz wird dem Käufer das Recht zur Benutzung der urheberrechtsgeschützten Software (Lizenz) eingeräumt. Dieses Recht zur Nutzung bezieht sich ausschließlich darauf, dass das Produkt auf einem einzigen Server installiert wird.
3. Das Anfertigen von Datenkopien wird automatisch von der mediaface GmbH zwecks Datensicherung vorgenommen. Das Kopieren von Quelldateien der Software ist jedoch von Kundenseite nicht zulässig.
4. Jede sonstige Softwarenutzung, Kopieanfertigung, Abänderung oder Weitergabe von Original oder Kopien, Abänderung oder Verbindung mit anderer Software ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist der Versuch, die Software oder Teile der Software zu dekompilieren, modifizieren, übertragen oder zu disassemblieren. Die zugrundeliegenden Algorithmen und Programmierungen sind und bleiben geistiges Eigentum der mediaface GmbH. Eine unzulässige Nutzung, insbesondere Weitergabe von Kopien oder Nutzung auf weiteren Servern, hat automatisch die Beendigung dieser Lizenz zur Folge. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
5. Wird die Software als Update zu einer früheren Programmversion erworben, erlischt nach erfolgter Installation der neuen Version auf dem Server das Nutzungsrecht für früher gelieferte Softwareversionen. Es kann und darf aus Sicherheitsgründen also stets nur mit der aktuellsten Softwareversion gearbeitet werden.
III. Beendigung des Lizenzvertrages
1. Diese Lizenz gilt bis zu Ihrer Beendigung. Der Kunde ist jederzeit zur Beendigung der Lizenz dadurch berechtigt, dass er die mediaface GmbH mit der Vernichtung der Software zusammen mit sämtlichen Kopien, Abänderungen und Kombinationsteilen jeglicher Art kostenlos beauftragt. Die Lizenz endet ebenfalls, wenn der Kunde gegen diese Lizenzbedingungen verstößt.
IV. Beschränkte Gewährleistung
1. Der Server der mediaface GmbH, auf dem die Software installiert ist, ist frei von Material- und Herstellungsfehlern und wird in regelmäßigen Intervallen von Fachleuten gewartet. Keinesfalls sichert die mediaface GmbH eine einhundertprozentige Verfügbarkeit der Software und somit der Netzverbindung zum Server zu. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Zufälle, höhere Gewalt, Mißbrauch oder Eingriff Unbefugter (anderer als Mitarbeiter der mediaface GmbH).
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3. Weitere Gewährleistungen scheiden aus. Insbesondere wird keine Gewährleistung für den Datenbankinhalt, dessen Fehlerfreiheit oder Eignung für bestimmte Zwecke übernommen.
4. Ausgenommen von den vorstehenden Gewährleistungseinschränkungen sind zugesicherte Eigenschaften. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform und der Unterschrift befugter Vertreter der mediaface GmbH. Für Schadensersatz haftet die mediaface GmbH nur gemäß Ziffer V.
V. Haftungsbeschränkung
1. Die mediaface GmbH haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der mediaface GmbH verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Eine Haftung wegen eventuell von der mediaface GmbH zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von schriftlichen Zusicherungen seitens der mediaface GmbH umfasst sind, ist ausgeschlossen.
3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.
4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen möglichen Eintritt die mediaface GmbH bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen hatte. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
VI. Allgemeines
1. Jede Unterlizenzvergabe, Abtretung von Rechten nach diesen Vertragsbedingungen oder nicht ausdrücklich zugelassene Weitergabe von Software ist unzulässig.
2. Dieser Lizenzvertrag beinhaltet alle Zusagen und Absprachen mit dem Kunden über den Lizenzinhalt und ersetzt frühere Vorschläge, Angebote, Zusicherungen und Mitteilungen in Bezug auf die Software.
VII. Trennbarkeit
Der vorstehende Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so zu ändern, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit als möglich erreicht werden.
VIII. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Bezüglich des anwendbaren Rechtes unterliegt die vorliegende Lizenz dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich der Rechtsprechung Deutscher Gerichte.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Hamburg, die mediaface GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden bzw. Lizenznehmer an seinem Sitz zu verklagen.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
01.10.2011 Die elat Version 11.4. ist offiziell verfügbar
Wenig sichtbares, aber viele strukturelle Änderungen sind im neuen elat umgesetzt. » mehr
15.09.2011 Vortrag auf der 11. Jahrestagung der AAL am 23.9. in Rostock
Die mediaface stellt sich und die QM-Software vor. » mehr
01.07.2011 Die elat Version 11.3. ist verfügbar
Mit der Auslieferung der Arztsystem-Updates steht die Q3-Version von elat zur Verfügung. » mehr
28.06.2011 Das bessere Facebook: Google+ ist online
Nur ein weiteres Soziales Netzwerk? Mit "Circles" und anderen neuen Funktionen zeigt Google, dass die Entwicklung von "social media" erst am Anfang steht. » mehr